Führerscheine Bei der Fahrschule Bachinger
Wir bilden in Manching und Oberstimm folgende Führerscheinklassen aus…
Ziel unserer Fahrausbildung ist es, dass du nach bestandener Prüfung sicher auf den Straßen rund um Manching, Ingolstadt und in ganz Deutschland unterwegs bist. Du sollst dich hinter dem Steuer wohlfühlen. Dabei ist es ganze egal, ob wir dich für den Auto-, Motorrad- oder Rollerführerschein vorbereiten. Wir wollen dir auf dieser Seite einen Überblick geben, welche Führerscheine du in unserer Fahrschule machen kannst.
Autoführerscheine
Die meisten unserer Fahrschüler machen Ihren Autoführerschein mit 17 Jahren, so dass sie pünktlich zu ihrem 18. Geburtstag mit dem eigenen Auto mobil sind. Doch auch, wenn du schon etwas älter bist: Den Autoführerschein zu machen ist mit unseren freundlichen, kompetenten Fahrlehrern kein Hexenwerk. Auch bei der Erweiterung des Autoführerscheins (z.B. um ein Fahrzeug mit schwerem Anhänger führen zu dürfen) sind wir dein erster Ansprechpartner in Manching, Oberstimm, Ingolstadt und Umgebung.
Übersicht
Wir bilden in folgenden PKW-Klassen aus: Klasse B, Klasse B-17, Klasse B96, Klasse BE
Um mehr zu erfahren, wähle den entsprechenden „Tab“ zu deiner Führerscheinklasse!
Führerscheinklasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM,A1,A2, und A – mit einem zG von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut sind ( auch mit Anhänger mit einem zG von nicht mehr als 750 kg zG oder mit Anhänger über 750 kg zG , sofern 3500 kg zG der Kombination nicht überschritten wird. )
Beeinhaltet : die Klassen AM,L |
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Was benötigt man für die Antragstellung ? – Mindestalter 18 Jahre ( bei Antragstellung mind. 17 ½ Jahre ) – Personalausweis oder Reisepass – Sehtestbescheinigung – Erste-Hilfekurs – 1 Passbild |
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Theoretische Mindestausbildung: | ||||
Bei Ersterteilung:
12 Doppelstunden Grundunterricht |
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Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundunterricht |
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Praktische Mindestausbildung:
– Grundausbildung |
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Wann kann ich zur Prüfung ?
Theoretische Prüfung: |
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Praktische Prüfung:
– frühestens 1 Monat vor dem erreichen des Mindestalters, |
Führerscheinklasse B-17
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM,A1,A2, und A – mit einem zG von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind ( auch mit Anhänger mit einem zG von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zG, sofern 3500 kg zG der Kombination nicht überschritten wird.)
Beeinhaltet die Klassen : AM, L die Probezeit beginnt bereits bei Aushändigung der Fahrerlaubnis! |
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Was benötigt man für die Antragstellung ?
– Mindestalter 16 ½ Jahre bei Ausbildungsbeginn Zugangsvoraussetzungen der Begleiter – Mindestalter 30 Jahre |
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Theoretische Mindestausbildung: | ||||
Bei Ersterteilung:
12 Doppelstunden Grundunterricht |
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Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden Grundunterricht |
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Praktische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung und Erweiterung – Grundausbildung |
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Wann kann ich zur Prüfung ?
Theoretische Prüfung: – frühestens 3 Monate vor dem erreichen des Mindestalters, |
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Praktische Prüfung:
– frühestens 1 Monat vor dem erreichen des Mindestalters, |
Führerscheinklasse B96
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg, sofern die zG der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klassen: AM,L Erforderlicher Vorbesitz: B |
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Was benötigt man für die Antragstellung ?
– Mindestalter 18 Jahre |
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Theoretische Mindestausbildung: | ||||
Bei Ersterteilung: Nicht möglich da die Vorklasse B notwendig ist. | ||||
Bei Erweiterung:
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden a. (60 Min).Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen einer entsprechenden Fahrzeugkombination. |
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Praktische Mindestausbildung:
Keine praktische Prüfung notwendig! Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten und Verhaltensweisen unter Beweis zustellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen. |
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Wann kann ich zur Prüfung ?
Theoretische Prüfung: Keine theoretische Prüfung notwendig! |
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Praktische Prüfung: Keine praktische Prüfung notwendig! |
Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 196
Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis 125 cm³ eine Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Erforderlicher Vorbesitz: B |
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Was benötigt man für die Antragstellung ?
– Mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B |
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Theoretische Mindestausbildung: |
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Bei Ersterteilung: 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht | ||||
Praktische Mindestausbildung: 5 Unterrichtseinheiten a 90 min. Praxis Klasse A1 Keine praktische Prüfung notwendig! Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten und Verhaltensweisen unter Beweis zustellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen. |
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Besonderheiten:
– Mit der Berechtigung darf nicht im Ausland gefahren werden. – Mit der Eintragung der Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. – Die Erweiterung auf Klasse A2 ist nach §15 Absatz 3 FeV deshalb nicht möglich |
Führerscheinklasse BE
Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die z.G des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Beeinhaltet die Klassen: AM, L Erforderlicher Vorbesitz: B |
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Was benötigt man für die Antragstellung ?
– Mindestalter 18 Jahre ( bei Antragstellung mind. 17 ½ Jahre ) |
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Theoretische Mindestausbildung: | ||||
Bei Ersterteilung: nicht erforderlich | ||||
Bei Erweiterung: nicht erforderlich | ||||
Praktische Mindestausbildung:
– 1 Std. Grundausbildung |
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Wann kann ich zur Prüfung ?
Theoretische Prüfung: nicht erforderlich |
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Praktische Prüfung:
– frühestens 1 Monat vor dem erreichen des Mindestalters, |
Führerscheinklasse L
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: –
Zweirradführerscheine
Deine Sicherheit liegt uns am Herzen. Deshalb stellen wir dir nicht nur Top-Motorräder (ABS, höhenverstellbare Sitze) zur Verfügung, sondern auch die Motorradschutzbekleidung. Im Rahmen der Zweiradausbildung erfährst du auf welche Besonderheiten du als Motorrad- oder Rollerfahrer im Straßenverkehr achten musst. So bist du stets sicher unterwegs.
Übersicht
Wir bilden in folgenden Zweiradklassen aus: Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse AM, Mofa
Um mehr zu erfahren, wähle den entsprechenden „Tab“ zu deiner Führerscheinklasse!
Führerscheinklasse A
Krafträder ( Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als Beinhaltet die Klassen AM,A1,A2. Kein Vorbesitz erforderlich. |
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Was benötigt man für die Antragstellung ?
Mindestalter 24 Jahre. Für Krafträder bei direktem Zugang. Mindestalter 21 Jahre. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW. Mindestalter 20 Jahre. Für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von min. zwei Jahren. – Personalausweis oder Reisepass |
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Theoretische Mindestausbildung: | ||||
Bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundunterricht 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht |
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Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundunterricht 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht bei Aufstieg von A2 bei mind. zweijährigem Vorbesitz der Kl.A2 keine Theoretische Ausbildung notwendig. |
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Praktische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung oder mit Vorklasse B,M,L,S,T Bei Erweiterung mit Vorklasse A1 Bei Erweiterung mit Vorklasse A2 bei mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer,bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. |
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Wann kann ich zur Prüfung ?
Theoretische Prüfung: |
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Praktische Prüfung: – frühestens 1 Monat vor dem erreichen des Mindestalters, – wenn du deine Sonderfahrten ( ÜL,AB,NF ) abgeschlossen hast, – wenn dein Fahrlehrer, gemeinsam mit dir, deine Prüfungsreife festgestellt hat. ( Prüfungstest). – wenn du die Theoretische Prüfung bestanden hast. |
Führerscheinklasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW,bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15kW. Beinhaltet die Klasse AM. |
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Was benötigt man für die Antragstellung ? – Mindestalter 16 Jahre ( mind. 15 ½ Jahre bei Ausbildungsbeginn) – Personalausweis oder Reisepass – Sehtestbescheinigung – Erste-Hilfekurs – 1 Passbild ( biometrisch ) |
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Theoretische Mindestausbildung: | ||||
Bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundunterricht 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht |
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Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundunterricht 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht |
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Praktische Mindestausbildung:
– Grundausbildung |
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Wann kann ich zur Prüfung ?
Theoretische Prüfung: |
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Praktische Prüfung: – frühestens 1 Monat vor dem erreichen des Mindestalters, – wenn du deine Sonderfahrten ( ÜL,AB,NF ) abgeschlossen hast, – wenn dein Fahrlehrer, gemeinsam mit dir, deine Prüfungsreife festgestellt hat. ( Prüfungstest). – wenn du die Theoretische Prüfung bestanden hast. |
Führerscheinklasse A2
Krafträder ( Zweiräder, auch mit Beiwagen ) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Beinhaltet die Klassen AM, A1. |
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Was benötigt man für die Antragstellung ? – Mindestalter 18 Jahre ( mind. 17 ½ Jahre bei Ausbildungsbeginn ) – Personalausweis oder Reisepass – Sehtestbescheinigung – Erste-Hilfekurs – 1 Passbild (biometrisch) |
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Theoretische Mindestausbildung: | ||||
Bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundunterricht 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht |
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Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundunterricht 4 Stunden klassenspezifischen Unterrichtbei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 keine Theoretische Ausbildung notwendig. |
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Praktische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung oder mit Vorklasse B,M,L,S Bei Erweiterung mit Vorklasse A1 Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt,davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. |
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Wann kann ich zur Prüfung ?
Theoretische Prüfung: |
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Praktische Prüfung: – frühestens 1 Monat vor dem erreichen des Mindestalters, – wenn du deine Sonderfahrten ( ÜL,AB,NF ) abgeschlossen hast, – wenn dein Fahrlehrer, gemeinsam mit dir, deine Prüfungsreife festgestellt hat. ( Prüfungstest). – wenn du die Theoretische Prüfung bestanden hast. |
Führerscheinklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen ) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von mehr als 4kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. |
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Was benötigt man für die Antragstellung ? – Mindestalter 16 Jahre ( mind. 15 ½ Jahre bei Ausbildungsbeginn) – Personalausweis oder Reisepass – Sehtestbescheinigung – Erste-Hilfekurs – 1 Passbild( biometrisch) |
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Theoretische Mindestausbildung: | ||||
Bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundunterricht 2 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht |
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Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundunterricht 2 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht |
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Praktische Mindestausbildung:
– Grundausbildung |
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Wann kann ich zur Prüfung ?
Theoretische Prüfung: |
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Praktische Prüfung: – frühestens 1 Monat vor dem erreichen des Mindestalters, – wenn dein Fahrlehrer, gemeinsam mit dir, deine Prüfungsreife festgestellt hat. ( Prüfungstest). – wenn du die Theoretische Prüfung bestanden hast. |
„Mofa-Führerschein“
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
b) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
Was benötigt man für die Antragstellung ? Es ist keine Antragstellung notwendig. Es ist lediglich zur Prüfung ein gültiger Personalausweis (Kinderausweis) und ein Passbild bereitgehalten werden. |
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Theoretische Mindestausbildung: | ||||
Bei Ersterteilung: mindestens 6 Doppelstunden Grundunterricht |
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Bei Erweiterung: nicht erforderlich, da die Fahrberechtigung in allen anderen Führerscheinklassen enthalten ist. |
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Praktische Mindestausbildung:
mind. 1 Doppelstunde von 90 Minuten |
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Wann kann ich zur Prüfung ?
Theoretische Prüfung: |
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Praktische Prüfung: Es wird keine praktische Prüfung durchgeführt. |